öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung

Aufgrund von § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Olbersdorf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 an mindestens sieben Arbeitstagen öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30.07.2026 bis 07.08.2026 in der Gemeindeverwaltung Olbersdorf, Oberer Viebig 2 a, 02785 Olbersdorf, Foyer in der 2. Etage in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr (am Donnerstag, den 30.07.2026 und am Donnerstag, den 06.08.2026 auch von 13:30 bis 17:00 Uhr; am Dienstag, den 04.08.2026 auch von 13.30 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Ein Download der Auslegung ist hier möglich.
Einwohner und Abgabepflichtige können im Zeitraum vom 30.07.2026 bis 18.08.2026 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Olbersdorf, den 09.07.2026

Andreas Förster

Bürgermeister