Beschlüsse Gemeinderat 2026

  • Beschluss Nr. 01/2026 - Pachtverträge am Olbersdorfer See 

    Pachtverträge am Olbersdorfer See / Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von Anlagen am Olbersdorfer See für das Jahr 2026

    Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 auf Grundlage von § 28 Abs. 2 i. V. m. § 90 SächsGemO:

    1. Die Gemeinde Olbersdorf trifft für das Jahr 2026 eine Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von gemeindeeigenen Anlagen am Olbersdorfer See.
    2. Die Verpachtung erfolgt aus Gründen der Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur Aufrechterhaltung des touristischen Angebotes während der Saison 2026.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.10.2026 befristete Pachtverträge – ohne Verlängerungs- oder Optionsrechte – vorzugsweise mit den bisherigen Pächtern abzuschließen für folgende Anlagen bzw. Nutzungsvarianten:
      1. Imbissbetrieb einschließlich Betreibung der öffentlichen WC-Anlage sowie des Behinderten-WC,
      2. Beachvolleyball-Anlage,
      3. Grillmuschel einschließlich Betreibung eines WC-Containers,
      4. alternativ einen gemeinschaftlichen Pachtvertrag über alle unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Anlagen.
    4. Die Einzelheiten der Pachtverträge (insbesondere Pachthöhe, Betriebszeiten, Unterhaltungspflichten, Verkehrssicherungspflichten sowie Regelungen zur Betreibung der Sanitäranlagen) werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung festgelegt.
    5. Die befristete Verpachtung für das Jahr 2026 begründet keinen Anspruch auf Weiterverpachtung über den 31.10.2026 hinaus.
    6. Parallel zu der unter Ziffer 1-5 beschriebenen Verpachtung wird durch ein externes Unternehmen das Ausschreibungsverfahren für eine Verpachtung der Anlagen am Olbersdorfer See für den Zeitraum 2027-2031, vorzugsweise abschließend bis 30.09.2026, durchgeführt.


    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    12Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0
    Befangen:
    0







  • Beschluss Nr. 02/2026 - Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026

    Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026

    • Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026, den Verpflegungskostenersatz nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG für das Integrative Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf wie folgt neu festzusetzen:

    Nutzergruppe

    ab 01.04.2026

     

     

    Krippe/Kindergarten

    EUR 4,85

    Hort / Personal

    EUR 5,75

    Fremdesser

    EUR 6,75

    • Zudem wird ab 01.04.2026 das Getränkegeld auf 0,30 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Krippe / Kindergarten und auf 0,15 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Hort festgesetzt.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    11Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    1Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 03/2026 - Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf

    Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf
     hier: Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
    2. Die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Anlage
    Tierfriedhofsordnung

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 04/2026 - Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf

    Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf
      hier: Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
    2. Die in der Kalkulation angenommenen Prognosen und Schätzungen werden durch den Gemeinderat ausdrücklich zur Kenntnis genommen und gebilligt.
    3. Die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
    4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsgebührenordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsgebührenordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Anlage
    Tierfriedhofsgebührenordnung

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 05/2026 - Gründung einer Tourismus- und kommunalen Dienstleistungsgesellschaft als eigenständige GmbH der Gemeinde Olbersdorf

    Gründung einer Tourismus- und kommunalen Dienstleistungsgesellschaft als eigenständige GmbH der Gemeinde Olbersdorf

    Grundsatzbeschluss zum weiteren Verfahrensweg zur Neuordnung des Betriebs touristischer Infrastrukturen der Gemeinde Olbersdorf:

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt im Ergebnis der nichtöffentlichen Klausurtagung vom 16. Januar 2026 sowie der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.02.2026 den Bürgermeister den Prozess zur Vorbereitung der Gründung einer neuen Eigengesellschaft der Gemeinde Olbersdorf in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 94 a ff. SächsGemO zu koordinieren.
    2. Zweck und Ziel der neuen Gesellschaft ist die Betreibung und Bewirtschaftung von touristischen Infrastrukturen der Gemeinde und perspektivisch auch die Erbringung kommunaler Arbeits- und Dienstleistungen zur Verbesserung deren Wirtschaftlichkeit durch privatrechtliche Betriebsorganisation.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen rechtskonformen Gesellschaftsvertrag, einen für den ggf. beihilferelevanten Fehlbetragsausgleich erforderlichen Betrauungsakt, einen Wirtschaftsplan gemäß den Grundlagen von § 16 ff. SächsEigBVO sowie ein Gutachten über den wirtschaftlichen Wert der für den Betrieb innerhalb der neuen Eigengesellschaft vorgesehenen Anlagen und Sachwerte der Gemeinde unter Beiziehung geeigneter Fach- bzw. Beratungsunternehmen zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
    4. Die dafür notwendigen Rechts- und Beratungskosten werden durch die Gemeinde Olbersdorf getragen.
    5. Der Grundsatzbeschluss bindet den Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf als beschließendes Organ selbst auch über eine Neuwahl hinaus.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    12Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 06/2026 - Instandsetzung Grundbach, Zulaufbereich oberhalb des Olbersdorfer Sees

    Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RL SHB-2021) / Instandsetzung Grundbach, Zulaufbereich oberhalb des Olbersdorfer Sees /
    hier: Beschluss über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme sowie Vergabe der Bauleistungen

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026, die Maßnahme Instandsetzung Grundbach, Zulaufbereich oberhalb des Olbersdorfer Sees im Rahmen der Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RL SHB-2021) umsetzen zu wollen.
    2. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Marz 2026 die Vergabe der Bauleistungen, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung, an den günstigsten Bieter, die Firma OSTEG mbH, mit einer Angebotssumme in Höhe von 178.817,84EUR Brutto zu vergeben.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 07/2026 - Antrag auf Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit

    Antrag auf Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit /
    hier: Antrag von Herrn René Weichenhain (Freunde der Feuerwehr Olbersdorf) vom 18.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf erkennt auf seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 die Gründe zur Ablehnung der ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SächsGemO von Herrn René Weichenhain (Freunde der Feuerwehr Olbersdorf) an.
    2. Der Gemeinderat stellt gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO das Nachrücken von Herrn Michael Rampke (Freunde der Feuerwehr Olbersdorf) in den Gemeinderat Olbersdorf fest.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    11Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    1Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 08/2026 - Erlass einer Satzung der Gemeinde Olbersdorf

    Erlass einer Satzung der Gemeinde Olbersdorf
    hier: Einbeziehungssatzung „Artur-Neumann-Straße“ in der Gemeinde Olbersdorf zwischen den Hausnummern 2a und 4, mit den Flurstücken 802/6, 802/7, 802/8 und 802/9 zur Einbeziehung dieser Flurstücke in die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils – Beschluss zur öffentlichen Auslegung

    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf billigt in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2026 den ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungsatzung „Artur-Neumann-Straße“ in der Gemeinde Olbersdorf zwischen den Hausnummern 2a und 4 der Artur-Neumann-Straße mit den Flurstücken 802/6, 802/7, 802/8 und 802/9 zur Einbeziehung dieser Flurstücke in die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
    2. Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB einzuleiten.
    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    17Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    16 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 09/2026 - Beschließende und beratende Ausschüsse der Gemeinde

    Beschließende und beratende Ausschüsse der Gemeinde / Mitwirkung im Gemeinderat und in den Ausschüssen /
    5.1       Widerruf und Neubestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Hauptausschuss als beschließenden Ausschuss

    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf widerruft in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 die mit Beschluss Nr. 19/2024 und Beschluss Nr. 20/2024 vom 21. August 2024 sowie Beschluss-Nr. 16/2025 vom 16. April 2025 vorgenommene Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter sowie der sachkundigen Einwohner für den Hauptausschuss.
    2. Der Gemeinderat von Olbersdorf bestellt in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Hauptausschuss in gleicher Anzahl widerruflich aus seiner Mitte wie folgt nach Einigung für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 - 2029:

    Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und folgenden weiteren Mitgliedern:

     

    Mitglieder

    Stellvertreter

    1

    Ralph Grohmann

    Steffen Otto

    2

    Felix Gärtner

    Jörn Sperlich

    3

    Manuela Zentsch

    Michael Rampke

    4

    Grit Lobstein

    Sabrina Franz

    5

    Oleg Dietze

    Kein Vertreter

    3. Gemäß § 44 Abs. 2 SächsGemO werden nachstehende sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder für den Hauptausschuss für die Dauer der Wahlperiode 2024 – 2029 bestellt:

    Frau Roxelane Feodorow

    Herr Helmut Zistel

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    17Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    16 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 10/2026 - Beschließende und beratende Ausschüsse der Gemeinde 

    Beschließende und beratende Ausschüsse der Gemeinde / Mitwirkung im Gemeinderat und in den Ausschüssen /
    5.2       Widerruf und Neubestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Technischen Ausschuss als beschließenden Ausschuss

    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf widerruft in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 die mit Beschluss Nr. 21/2024 und Beschluss Nr. 22/2024 vom 21. August 2024 sowie Beschluss Nr. 17/2025 vom 16. April 2025 vorgenommene Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter sowie der sachkundigen Einwohner für den Technischen Ausschuss.
    2. Der Gemeinderat von Olbersdorf bestellt in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Technischen Ausschuss in gleicher Anzahl widerruflich aus seiner Mitte wie folgt nach Einigung für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 - 2029:

    Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und folgenden weiteren Mitgliedern:

     

    Mitglieder

    Stellvertreter

    1

    Markus Hummel

    Steffen Otto

    2

    Tobias Spittler

    Ralph Grohmann

    3

    Matthias Tschirner

    Michael Rampke

    4

    Grit Lobstein

    Sabrina Franz

    5

    Oleg Dietze

    Kein Vertreter

    3. Gemäß § 44 Abs. 2 SächsGemO werden nachstehende sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder für den Technischen Ausschuss für die Dauer der Wahlperiode 2024 – 2029 bestellt:

    Denise Berger

    Steffen Heinze

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    17Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    16 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 11/2026 - Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform

    Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform /
    Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH (SOEG mbH) /
    hier: Widerruf und Neubestellung eines Vertreters der Gemeinde Olbersdorf in den Aufsichtsrat der SOEG gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf widerruft in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 zum 30.04.2026 die mit Beschluss Nr. 83/98 vom 16.12.1998 vorgenommene Wahl und Bestellung von Herrn Andreas Förster als Mitglied in den Aufsichtsrat der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH (SOEG). 
    2. Der Gemeinderat von Olbersdorf wählt und bestellt in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 widerruflich Herrn André Hohlfeld ab dem 01.05.2026 als Mitglied in den Aufsichtsrat der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH (SOEG) gemäß § 98 Abs.2 SächsGemO.
    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    16Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    16 + 1
    Enthaltung
    1Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 12/2026 - Investitionen in die touristische Basisinfrastruktur 

    Investitionen in die touristische Basisinfrastruktur / qualitative Weiterentwicklung/ Modernisierung „Erholungsgebiet Olbersdorfer See – Das Zentrum für Wasser- und Aktivtourismus im Naturpark Zittauer Gebirge“

    Hier: „Strandpromenade am Olbersdorfer See“ Bestätigung der gemeindlichen Umsetzungsabsicht sowie Anpassungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf nimmt auf seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die Ergebnisse der Vorberatung mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) vom 23.04.2026 zur Verfahrensweise des Projektes „Strandpromenade“ zur Kenntnis.
    2. Der Gemeinderat von Olbersdorf bestätigt auf seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die grundsätzliche Absicht der Gemeinde, das modifizierte Vorhaben innerhalb des mit der SAB abgestimmten Kosten- und Förderrahmens umzusetzen.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Anpassung der Planungsunterlagen, zur Vorbereitung des Änderungsantrages sowie zur Fortführung des Förderverfahrens einzuleiten und die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der SAB, dem SMIL, dem Sächsischen Immobilien- und Baumanagement (SIB) sowie den Fachbehörden vorzunehmen.
    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    15Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    14 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 13/2026 - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

    Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
    - Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder
    Hier: Sanierung und Modernisierung „Freibad Olbersdorf“

    Der Gemeinderat von Olbersdorf erklärt in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2026 die Teilnahme der Gemeinde Olbersdorf am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    14Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    14 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 14/2026 - Interkommunaler Brandschutzbedarfsplan 

    Interkommunaler Brandschutzbedarfsplan – Teilbereich Gemeinde Olbersdorf
    Hier: Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung aus dem Jahr 2021

    Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2026 die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung aus dem Jahr 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung durch die bereits mit der Erstellung des Bedarfsplans 2021 beauftragte Firma Emragis zum Angebotspreis von 5.338,94 € durchführen zu lassen.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    15Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    14 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 15/2026 - Einrichtungen Freier Träger im Gemeindegebiet von Olbersdorf

    Einrichtungen Freier Träger im Gemeindegebiet von Olbersdorf

    Hier: Finanzierung des Familienbüros „Mosaik“ Olbersdorf in Trägerschaft der AWO Oberlausitz

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die AWO Oberlausitz mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von maximal 50.000,00 € in 2026 zur Weiterführung des Betriebs des Familienbüro „Mosaik“ in Olbersdorf zu unterstützen. Kostenminderungen oder eingeworbene Zuschüsse und Zuwendungen anderer Kooperationspartner oder Dritter vermindern den Zuschuss der Gemeinde entsprechend. Der Abrechnungsbetrag aus 2025 in Höhe von 11.665,00 € verbleibt ebenfalls zur Verfügung der AWO Oberlausitz.
    2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die unter 1. bewilligten maximalen Zuschüsse als Aufwendungen und Auszahlungen in den Haushaltsplan 2026 einzustellen.
    3. Bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung 2026 gelten Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von maximal 50.000,00 EUR als außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.
    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    8Dagegen:
    7
    davon anwesend:
    14 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0





  • Beschluss Nr. 16/2026 - Sitzungsplan für den Gemeinderat und die Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2026 

    Sitzungsplan für den Gemeinderat und die Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2026

    Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2026 den vorläufigen Sitzungsplan für den Gemeinderat und die beschließenden Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2026.

    Anlage:
    Entwurf Sitzungsplan 2. Halbjahr 2026

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    15Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    14 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0