Beschlüsse Gemeinderat 2026

  • Beschluss Nr. 01/2026 - Pachtverträge am Olbersdorfer See 

    Pachtverträge am Olbersdorfer See / Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von Anlagen am Olbersdorfer See für das Jahr 2026

    Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 auf Grundlage von § 28 Abs. 2 i. V. m. § 90 SächsGemO:

    1. Die Gemeinde Olbersdorf trifft für das Jahr 2026 eine Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von gemeindeeigenen Anlagen am Olbersdorfer See.
    2. Die Verpachtung erfolgt aus Gründen der Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur Aufrechterhaltung des touristischen Angebotes während der Saison 2026.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.10.2026 befristete Pachtverträge – ohne Verlängerungs- oder Optionsrechte – vorzugsweise mit den bisherigen Pächtern abzuschließen für folgende Anlagen bzw. Nutzungsvarianten:
      1. Imbissbetrieb einschließlich Betreibung der öffentlichen WC-Anlage sowie des Behinderten-WC,
      2. Beachvolleyball-Anlage,
      3. Grillmuschel einschließlich Betreibung eines WC-Containers,
      4. alternativ einen gemeinschaftlichen Pachtvertrag über alle unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Anlagen.
    4. Die Einzelheiten der Pachtverträge (insbesondere Pachthöhe, Betriebszeiten, Unterhaltungspflichten, Verkehrssicherungspflichten sowie Regelungen zur Betreibung der Sanitäranlagen) werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung festgelegt.
    5. Die befristete Verpachtung für das Jahr 2026 begründet keinen Anspruch auf Weiterverpachtung über den 31.10.2026 hinaus.
    6. Parallel zu der unter Ziffer 1-5 beschriebenen Verpachtung wird durch ein externes Unternehmen das Ausschreibungsverfahren für eine Verpachtung der Anlagen am Olbersdorfer See für den Zeitraum 2027-2031, vorzugsweise abschließend bis 30.09.2026, durchgeführt.


    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    12Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0
    Befangen:
    0







  • Beschluss Nr. 02/2026 - Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026

    Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026

    • Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026, den Verpflegungskostenersatz nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG für das Integrative Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf wie folgt neu festzusetzen:

    Nutzergruppe

    ab 01.04.2026

     

     

    Krippe/Kindergarten

    EUR 4,85

    Hort / Personal

    EUR 5,75

    Fremdesser

    EUR 6,75

    • Zudem wird ab 01.04.2026 das Getränkegeld auf 0,30 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Krippe / Kindergarten und auf 0,15 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Hort festgesetzt.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    11Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    1Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 03/2026 - Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf

    Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf
     hier: Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
    2. Die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Anlage
    Tierfriedhofsordnung

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 04/2026 - Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf

    Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf
      hier: Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
    2. Die in der Kalkulation angenommenen Prognosen und Schätzungen werden durch den Gemeinderat ausdrücklich zur Kenntnis genommen und gebilligt.
    3. Die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
    4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsgebührenordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsgebührenordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Anlage
    Tierfriedhofsgebührenordnung

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0