Beschluss Nr. 01/2026 - Pachtverträge am Olbersdorfer See
Pachtverträge am Olbersdorfer See / Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von Anlagen am Olbersdorfer See für das Jahr 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 auf Grundlage von § 28 Abs. 2 i. V. m. § 90 SächsGemO:
- Die Gemeinde Olbersdorf trifft für das Jahr 2026 eine Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von gemeindeeigenen Anlagen am Olbersdorfer See.
- Die Verpachtung erfolgt aus Gründen der Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur Aufrechterhaltung des touristischen Angebotes während der Saison 2026.
- Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.10.2026 befristete Pachtverträge – ohne Verlängerungs- oder Optionsrechte – vorzugsweise mit den bisherigen Pächtern abzuschließen für folgende Anlagen bzw. Nutzungsvarianten:
- Imbissbetrieb einschließlich Betreibung der öffentlichen WC-Anlage sowie des Behinderten-WC,
- Beachvolleyball-Anlage,
- Grillmuschel einschließlich Betreibung eines WC-Containers,
- alternativ einen gemeinschaftlichen Pachtvertrag über alle unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Anlagen.
- Die Einzelheiten der Pachtverträge (insbesondere Pachthöhe, Betriebszeiten, Unterhaltungspflichten, Verkehrssicherungspflichten sowie Regelungen zur Betreibung der Sanitäranlagen) werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung festgelegt.
- Die befristete Verpachtung für das Jahr 2026 begründet keinen Anspruch auf Weiterverpachtung über den 31.10.2026 hinaus.
- Parallel zu der unter Ziffer 1-5 beschriebenen Verpachtung wird durch ein externes Unternehmen das Ausschreibungsverfahren für eine Verpachtung der Anlagen am Olbersdorfer See für den Zeitraum 2027-2031, vorzugsweise abschließend bis 30.09.2026, durchgeführt.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 12 Dagegen: 0 davon anwesend: 12 + 1 Enthaltung 0 Befangen: 0 Beschluss Nr. 02/2026 - Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026
Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026
- Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026, den Verpflegungskostenersatz nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG für das Integrative Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf wie folgt neu festzusetzen:
Nutzergruppe
ab 01.04.2026
Krippe/Kindergarten
EUR 4,85
Hort / Personal
EUR 5,75
Fremdesser
EUR 6,75
- Zudem wird ab 01.04.2026 das Getränkegeld auf 0,30 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Krippe / Kindergarten und auf 0,15 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Hort festgesetzt.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 11 Dagegen: 1 davon anwesend: 12 + 1 Enthaltung 1 Befangen: 0 Beschluss Nr. 03/2026 - Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf
Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf
hier: Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
- Die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anlage
TierfriedhofsordnungAbstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 13 Dagegen: 0 davon anwesend: 12 + 1 Enthaltung 0 Befangen: 0 Beschluss Nr. 04/2026 - Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf
Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf
hier: Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
- Die in der Kalkulation angenommenen Prognosen und Schätzungen werden durch den Gemeinderat ausdrücklich zur Kenntnis genommen und gebilligt.
- Die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsgebührenordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsgebührenordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anlage
TierfriedhofsgebührenordnungAbstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 13 Dagegen: 0 davon anwesend: 12 + 1 Enthaltung 0 Befangen: 0