Beschlüsse Gemeinderat 2026

  • Beschluss Nr. 01/2026 - Pachtverträge am Olbersdorfer See 

    Pachtverträge am Olbersdorfer See / Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von Anlagen am Olbersdorfer See für das Jahr 2026

    Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 auf Grundlage von § 28 Abs. 2 i. V. m. § 90 SächsGemO:

    1. Die Gemeinde Olbersdorf trifft für das Jahr 2026 eine Zweckmäßigkeitsentscheidung zur befristeten Verpachtung von gemeindeeigenen Anlagen am Olbersdorfer See.
    2. Die Verpachtung erfolgt aus Gründen der Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur Aufrechterhaltung des touristischen Angebotes während der Saison 2026.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.10.2026 befristete Pachtverträge – ohne Verlängerungs- oder Optionsrechte – vorzugsweise mit den bisherigen Pächtern abzuschließen für folgende Anlagen bzw. Nutzungsvarianten:
      1. Imbissbetrieb einschließlich Betreibung der öffentlichen WC-Anlage sowie des Behinderten-WC,
      2. Beachvolleyball-Anlage,
      3. Grillmuschel einschließlich Betreibung eines WC-Containers,
      4. alternativ einen gemeinschaftlichen Pachtvertrag über alle unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Anlagen.
    4. Die Einzelheiten der Pachtverträge (insbesondere Pachthöhe, Betriebszeiten, Unterhaltungspflichten, Verkehrssicherungspflichten sowie Regelungen zur Betreibung der Sanitäranlagen) werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung festgelegt.
    5. Die befristete Verpachtung für das Jahr 2026 begründet keinen Anspruch auf Weiterverpachtung über den 31.10.2026 hinaus.
    6. Parallel zu der unter Ziffer 1-5 beschriebenen Verpachtung wird durch ein externes Unternehmen das Ausschreibungsverfahren für eine Verpachtung der Anlagen am Olbersdorfer See für den Zeitraum 2027-2031, vorzugsweise abschließend bis 30.09.2026, durchgeführt.


    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    12Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0
    Befangen:
    0







  • Beschluss Nr. 02/2026 - Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026

    Anpassung des Verpflegungskostenersatzes nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG im Integrativen Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf ab 01.04.2026

    • Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026, den Verpflegungskostenersatz nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG für das Integrative Kinderhaus Spielkiste Olbersdorf wie folgt neu festzusetzen:

    Nutzergruppe

    ab 01.04.2026

     

     

    Krippe/Kindergarten

    EUR 4,85

    Hort / Personal

    EUR 5,75

    Fremdesser

    EUR 6,75

    • Zudem wird ab 01.04.2026 das Getränkegeld auf 0,30 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Krippe / Kindergarten und auf 0,15 EUR je Anwesenheitstag für die Nutzergruppe Hort festgesetzt.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    11Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    1Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 03/2026 - Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf

    Erlass Tierfriedhofsordnung für die Gemeinde Olbersdorf
     hier: Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
    2. Die Tierfriedhofsordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Anlage
    Tierfriedhofsordnung

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 04/2026 - Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf

    Erlass Tierfriedhofsgebührenordnung für die Gemeinde Olbersdorf
      hier: Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026.
    2. Die in der Kalkulation angenommenen Prognosen und Schätzungen werden durch den Gemeinderat ausdrücklich zur Kenntnis genommen und gebilligt.
    3. Die Tierfriedhofsgebührenordnung der Gemeinde Olbersdorf in der Fassung vom 06.02.2026 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
    4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tierfriedhofsgebührenordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Tierfriedhofsgebührenordnung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Anlage
    Tierfriedhofsgebührenordnung

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 05/2026 - Gründung einer Tourismus- und kommunalen Dienstleistungsgesellschaft als eigenständige GmbH der Gemeinde Olbersdorf

    Gründung einer Tourismus- und kommunalen Dienstleistungsgesellschaft als eigenständige GmbH der Gemeinde Olbersdorf

    Grundsatzbeschluss zum weiteren Verfahrensweg zur Neuordnung des Betriebs touristischer Infrastrukturen der Gemeinde Olbersdorf:

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt im Ergebnis der nichtöffentlichen Klausurtagung vom 16. Januar 2026 sowie der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.02.2026 den Bürgermeister den Prozess zur Vorbereitung der Gründung einer neuen Eigengesellschaft der Gemeinde Olbersdorf in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 94 a ff. SächsGemO zu koordinieren.
    2. Zweck und Ziel der neuen Gesellschaft ist die Betreibung und Bewirtschaftung von touristischen Infrastrukturen der Gemeinde und perspektivisch auch die Erbringung kommunaler Arbeits- und Dienstleistungen zur Verbesserung deren Wirtschaftlichkeit durch privatrechtliche Betriebsorganisation.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen rechtskonformen Gesellschaftsvertrag, einen für den ggf. beihilferelevanten Fehlbetragsausgleich erforderlichen Betrauungsakt, einen Wirtschaftsplan gemäß den Grundlagen von § 16 ff. SächsEigBVO sowie ein Gutachten über den wirtschaftlichen Wert der für den Betrieb innerhalb der neuen Eigengesellschaft vorgesehenen Anlagen und Sachwerte der Gemeinde unter Beiziehung geeigneter Fach- bzw. Beratungsunternehmen zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
    4. Die dafür notwendigen Rechts- und Beratungskosten werden durch die Gemeinde Olbersdorf getragen.
    5. Der Grundsatzbeschluss bindet den Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf als beschließendes Organ selbst auch über eine Neuwahl hinaus.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    12Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 06/2026 - Instandsetzung Grundbach, Zulaufbereich oberhalb des Olbersdorfer Sees

    Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RL SHB-2021) / Instandsetzung Grundbach, Zulaufbereich oberhalb des Olbersdorfer Sees /
    hier: Beschluss über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme sowie Vergabe der Bauleistungen

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026, die Maßnahme Instandsetzung Grundbach, Zulaufbereich oberhalb des Olbersdorfer Sees im Rahmen der Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RL SHB-2021) umsetzen zu wollen.
    2. Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Marz 2026 die Vergabe der Bauleistungen, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung, an den günstigsten Bieter, die Firma OSTEG mbH, mit einer Angebotssumme in Höhe von 178.817,84EUR Brutto zu vergeben.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    13Dagegen:
    0
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    0Befangen:
    0






  • Beschluss Nr. 07/2026 - Antrag auf Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit

    Antrag auf Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit /
    hier: Antrag von Herrn René Weichenhain (Freunde der Feuerwehr Olbersdorf) vom 18.02.2026

    1. Der Gemeinderat von Olbersdorf erkennt auf seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 die Gründe zur Ablehnung der ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SächsGemO von Herrn René Weichenhain (Freunde der Feuerwehr Olbersdorf) an.
    2. Der Gemeinderat stellt gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO das Nachrücken von Herrn Michael Rampke (Freunde der Feuerwehr Olbersdorf) in den Gemeinderat Olbersdorf fest.

    Abstimmungsergebnis
    Anzahl der Gemeinderäte:
    16 + 1
    Dafür
    11Dagegen:
    1
    davon anwesend:
    12 + 1
    Enthaltung
    1Befangen:
    0