öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025

Aufgrund von § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Olbersdorf für das Haushaltsjahr 2025 an mindestens sieben Arbeitstagen öffentlich ausgelegt. 

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 28.08.2025 bis 05.09.2025 in der Gemeindeverwaltung Olbersdorf, Oberer Viebig 2 a, 02785 Olbersdorf, Foyer in der 2. Etage in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr (am Donnerstag, den 28.08.2025 und am Donnerstag, den 04.09.2025 auch von 13:30 bis 17:00 Uhr; am Dienstag, den 02.09.2025 auch von 13.30 bis 18.00 Uhr) öffentlich 
aus.  

Einwohner und Abgabepflichtige können im Zeitraum vom 28.08.2025 bis 16.09.2025 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.  

Olbersdorf, den 26.08.2025