Das Olbersdorfer Sühnekreuz
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Sühnekreuz (August-Bebel-Straße) |
Das Olbersdorfer Sühnekreuz wurde 1969 auf den - ein Tuchgewand geben, |
Sühnekreuze geben einen Hinweis auf ein Verbrechen, auf einen Totschlag, wenn man den Täter gefasst hatte. In dieser mittelalterlichen Zeit, als vielerorts noch das Recht des Stärkeren galt, glaubte man, dass die Seele des Erschlagenen keine Ruhe finden würde, dass sie als Irrlicht oder Gespenst solange herumirren würde, bis eine Bestrafung des Täters erfolgt und bestimmte Auflagen erfüllt seien. Die Partei des Täters wie des Opfers einigte sich auf eine weltliche und vor allem kirchliche Buße, die auch zur ‚Entsühnung“ des Täters und zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft führen sollten. Die kirchliche Buße umfasste beträchtliche Auflagen, um die Seelenruhe des Getöteten sicherzustellen. Es umfasste - je nach sozialem Stand des Getöteten - eine bestimmte Zahl von Seelenmessen mit genauer Angabe der Zahl der Priester oder der zu brennenden Kerzen, schließlich wurde noch eine Wallfahrt gefordert, die meist nach Rom oder Aachen führten konnte. Kehrte der Pilger nach längerer Zeit zurück, war meist „Gras über die Sache gewachsen“, und er galt in seinen Umfeld als entsühnt. Nach deutschen Rechtsbrauch wurde Totschlag von Mord unterschieden. Totschlag wurde milder bestraft. In der Regel wurde die Tat durch Zahlung eines Sühnegeldes oder einer materiellen Entschädigung der Witwe, lesen von Seelenmessen, durch Wallfahrten nach Rom, Seelbäder *, durch Errichtung eines steinernen Kreuzes oder durch den Bau einer Kapelle in der Vorübergehenden ein Vaterunser für den Erschlagenen beten konnten, gebüßt. *)Ein Seelbad war eine in norddeutschen Städten verbreitete milde Stiftung. An festgesetzten Tagen erhielten die Armen in ein saunaähnliches Bad kostenlos Einlass und beteten als Gegenleistung für das Seelenheil des Stifters. |
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