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Erleben Sie eine Führung durch die bewegende Geschichte Olbersdorf, den Anfängen des Kohletagebaus bis hin zur Rekultivierung zum Erholungsgebiet Olbersdorf am Fuße des Zittauer Gebirges.
Ferner erhalten Sie mit den Sagen vom Hungerbrunnen und dem Ameisenberg einen Einblick in die reichhaltige Sagenwelt der Oberlausitz.
Ergründen Sie auch die Bedeutung des Olbersdorfer Sühnekreuzes.
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www.olbersdorf.de >> Gemeinde >> Historisches und Sagen >> Olbersdorfer Sühnekreuz
Inhalt
Das Olbersdorfer Sühnekreuz wurde 1969 auf den Kretschamfeldern gefunden. Es erinnert an einen Totschlag, den Müllermeister Jorge an dem Bauern Heidematthes beging. Nach Korschelt fand dieser Totschlag 1495 statt. Der Täter verglich sich mit der Witwe des Erschlagenen, indem er:
- ein Tuchgewand geben,
- dreißig Seelenmessen lesen,
- ein Seelbad stiften,
- eine steinerne Kapelle mit einem Kruzifix aufrichten,
- ein steinernes Kreuz setzen und
- eine Romfahrt tun wolle.
Sühnekreuze geben einen Hinweis auf ein Verbrechen, auf einen Totschlag, wenn man den Täter gefasst hatte. In dieser mittelalterlichen Zeit, als vielerorts noch das Recht des Stärkeren galt, glaubte man, dass die Seele des Erschlagenen keine Ruhe finden würde, dass sie als Irrlicht oder Gespenst solange herumirren würde, bis eine Bestrafung des Täters erfolgt und bestimmte Auflagen erfüllt seien. Die Partei des Täters wie des Opfers einigte sich auf eine weltliche und vor allem kirchliche Buße, die auch zur ‚Entsühnung“ des Täters und zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft führen sollten. Die weltliche Buße bestand aus genauen Hinweisen auf eine materielle Entschädigung der Witwe oder deren Kinder als Wiedergutmachung, vor allem aber auch aus dem eigenhändigen Schlagen eines solchen ‚Sühnekreuzes“.
Die kirchliche Buße umfasste beträchtliche Auflagen, um die Seelenruhe des Getöteten sicherzustellen. Es umfasste - je nach sozialem Stand des Getöteten - eine bestimmte Zahl von Seelenmessen mit genauer Angabe der Zahl der Priester oder der zu brennenden Kerzen, schließlich wurde noch eine Wallfahrt gefordert, die meist nach Rom oder Aachen führten konnte. Kehrte der Pilger nach längerer Zeit zurück, war meist „Gras über die Sache gewachsen“, und er galt in seinen Umfeld als entsühnt.
Nach deutschen Rechtsbrauch wurde Totschlag von Mord unterschieden. Totschlag wurde milder bestraft. In der Regel wurde die Tat durch Zahlung eines Sühnegeldes oder einer materiellen Entschädigung der Witwe, lesen von Seelenmessen, durch Wallfahrten nach Rom, Seelbäder *, durch Errichtung eines steinernen Kreuzes oder durch den Bau einer Kapelle in der Vorübergehenden ein Vaterunser für den Erschlagenen beten konnten, gebüßt.
Unterrubriken
Historie von Olbersdorf
Historie vom Tagebau
Die Sage vom Ameisenberg
Die Sage vom Hungerbrunnen
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